Zentralausschuss-Sitzung vom 21.10.2021

An der ZA-Sitzung vom 21.10.2021 wurden hauptsächlich die aktuellen und pendenten Geschäfte behandelt:

Vom Begehren über eine Beschränkung der Einsatzdauer auf dem Fernverkehrsdoppelstockzug der SBB hat der ZPV aus der Sonntagspresse vom 03.10.2021 erfahren. Dass ein Begehren via Sonntagspresse an den Zentralvorstand ZPV als beschlussfassendes Gremium gelangt, akzeptieren wir in keiner Art und Weise. Zusammen mit der Personalkommission werden wir uns nun Gedanken machen, wie wir beim Thema Gesundheit & Personal im Zusammenhang mit dem FV-DOSTO weiter vorgehen wollen.

Bei der Aufteilung der Ferienbänder in FDV-Basis- und FDV-Aufbaumodul in der Region West zeigte sich die SBB bisher wenig gesprächsbereit. Wir halten nach wie vor daran fest, dass sich die SBB hier nicht an die gültigen Rahmenbestimmungen zum Ferienpunktesystem halten und erwarten hier nun endlich, dass sich auch die SBB an diese Vorgaben halten! Der Umstand, dass die SBB aktuell zu wenig Personal mit FDV-Aufbaumodul haben, sind Planungsfehler, für welche die SBB alleine verantwortlich sind!

Bei der Umwandlung von Pausen in Arbeitsunterbrechungen fragen wir uns, ob dieser Pilotversuch eigentlich noch läuft oder bereits abgeschlossen ist. Vor einiger Zeit konnten wir aus der Tagespresse entnehmen, dass die SBB diesen Pilotversuch nun «am Auswerten sind». Das Personal und der ZPV wurden darüber nie informiert und Touren mit dem Zufix «_Pause» werden nach wie vor eingeteilt. Sind die SBB hier gleich zum «Dauerzustand» übergegangen?

Der Personalunterbestand beim Lokpersonal in der Romandie hat auch Auswirkungen auf das Personal der Kundenbegleitung: an Tagen, an welchen der RE Annemasse – Genève – Lausanne – Vevey / St-Maurice ausfällt, bedient ab bzw. bis Lausanne der IR 15 Luzern – Bern – Lausanne – Genève diese zusätzlichen Haltepunkte des ausfallenden RE. Konsequenz: verkürzte Pausen, früherer Dienstbeginn bzw. späterer Dienstschluss. Dies ist ja alles selbstverständlich – es wird einfach eingeteilt und die betroffenen Mitarbeitenden fragen muss man ja schon gar nicht.

Ins gleiche Thema fällt auch die «Schnapsidee», Kundenbegleitende, welche nicht auf dem Giruno-Triebzug ausgebildet sind, auf solchen Zügen einzuteilen und damit durch den Gotthard- und Ceneri-Basis-Tunnel zu fahren. Die fix geplante K-Leistung ist offensichtlich dazu da, diese durch eine K-Fak-Leistung zu ersetzen um damit einen nichtfahrzeugkundigen Mitarbeitenden einzuteilen. So einfach kann man also gewisse Vorgaben einfach umgehen. Die SBB glauben wohl tatsächlich, dass der nun einzige fahrzeugkundige Zugchef im Ereignisfall noch Zeit hat, dem auf der zweiten Giruno-Einheit nicht fahrzeugkundigen Mitarbeitenden noch telefonisch über die Funktionen wie Brandmeldeanlage usw. in diesem Fahrzeug zu instruieren??? Wir erlauben uns die Feststellung, dass das Projekt «Kundenbegleitung 2021» immer seltsamere Früchte trägt. Wir haben zu wenige Mitarbeitende mit FDV-Aufbaumodul, zu wenige Mitarbeitende, welche Fahrzeugkenntnisse auf dem Giruno-Triebzug haben… Bravo SBB, ihr habt es wirklich weit gebracht!

Wegen den Übergriffen auf das Personal Kundenbegleitung fand am 13.10.2021 eine separate Sitzung mit den SBB statt. Dazu wird ein separates Infoschreiben an die Sektionen versandt.

Leider hatten wir im Monat September auch einen absoluten Höchststand an ZK-Meldungen erreicht: 248 Meldungen über ZK-Leistungen, davon wurde 48 Mal die 22-Uhr-Reglung nicht eingehalten. Und dies bei der Aussage der SBB, dass man nun wieder einen ausgeglichenen Personalbestand hätte – uns würde es nur interessieren, WO?