Zweierbegleitung:
Sozialpartner und SBB bestätigen und vereinbaren mehr Transparenz
Die SBB und die Sozialpartner haben gestern eine Vereinbarung unterzeichnet, welche die Einhaltung der Zweierbegleitung bestätigt und künftig mehr Transparenz darüber schafft. Die SBB setzt alles daran, dass die Zweierbegleitung weiterhin in mindestens 97 Prozent der gemeinsam festgelegten Situationen eingehalten wird. Dank dieser Massnahmen wollen die SBB und die Sozialpartner die Sicherheit der Mitarbeitenden weiter erhöhen.

Die Zweierbegleitung umfasst Züge zwischen 22.00 und 4.00 Uhr sowie Züge mit erhöhter Sicherheitslage. Ausserdem erfolgt die Einnahmesicherung ab 22.00 Uhr grundsätzlich zu zweit im gleichen Wagen – Ausnahmen sind bei niedriger Risikolage zulässig bzw. bei regulatorischen Vorgaben notwendig (z.B. Tunnelstrecken).
Die ursprüngliche Vereinbarung wurde im Jahr 2016 zwischen der SBB und den Sozialpartnern verschriftlicht, um die Sicherheit der Kundenbegleiter:innen zu erhöhen. Mit der Einführung von KB 2020 wurde diese Vereinbarung beseitigt und durch ein Kommitment der SBB ersetzt. Die neue Vereinbarung, für welche sich die Sozialpartner im Rahmen der Verhandlungen zu den Berichsspeziefischen Arbeitszeitregelungen (BAR) für die Kundenbegleitung einsetzten, regelt unter anderem, wie die Erfüllung der Zweierbegleitung gemessen wird. Die erhobenen Messwerte übermittelt die SBB den Sozialpartnern ab dem Fahrplanwechsel 2026/2027 quartalsweise.
Was gilt als Zweierbegleitung?
- Zwei Kundenbegleiter:innen, wobei die zweite Person nicht zwingend eine KB-Basis-Ausbildung haben muss. Sie muss jedoch eine Sicherheitsschulung nach Vorgaben von KBC absolviert haben.
- Ein:e Kundenbegleiter:in mit KB-Basis-Ausbildung sowie eine Person der Transportpolizei oder von Transsicura
- Ein:e Kundenbegleiter:in mit KB-Basis-Ausbildung sowie externes Personal mit anerkannter Sicherheitsausbildung
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