Aufsicht P neu in den BAR KB
Die Bereichsspezifische Arbeitszeitregelung für das Personal der Kundenbegleitung (BAR KB 131.2) erfährt Anpassungen per 11. Dezember 2022.
SBB Produktion Personenverkehr und die Gewerkschaft SEV sowie der Personalverband transfair haben die Bereichsspezifische Arbeitszeitregelung für das Personal der Kundenbegleitung (BAR KB 131.2) auf Antrag des SEV/ZPV aktualisiert. Nach einer konstruktiven Diskussion fiel der Entscheid, die Tätigkeit der Aufsicht Personenverkehr in die BAR KB 131.2 aufzunehmen. Zudem wurde die BAR KB 131.2 mit der Begleitung nach München ergänzt.
Die Anpassungen im Überblick: Die Tätigkeit Aufsicht Personenverkehr, die durch die Kundenbegleitung ausgeübt wird, kommt neu per 11. Dezember 2022 in den Gültigkeitsbereich (Ziff. 1). Die Regelungen der Ruheschichten sowie Pausen werden in den Touren bereits per 1. Juni 2022 angepasst. Die vollständige Umsetzung in den Systemen erfolgt auf den nächsten Fahrplanwechsel. Die in der Praxis seit Beginn der Begleitung nach München angewandten Bestimmungen zu Zeitzuschlägen (Ziff. 2.1) und Übernachtungen (Ziff. 6.3) sind nun in der BAR KB 131.2 festgehalten. In Bezug auf die Begleitung von Fussballfan-Extrazügen wurde die BAR KB 131.2 im Bereich der Zuteilung und Bezeichnung der Arbeitsschichten (Ziff. 8.1) präziser formuliert – ohne inhaltliche Veränderungen. Ausserdem wurden redaktionelle Anpassungen vorgenommen - z.B. die Aktualisierung der Organisationsbezeichnung.
Wir sind überzeugt, damit den Bedürfnissen der Kundenbegleiterinnen und Kundenbegleiter gerecht zu werden. Gleichzeitig halten wir aktuelle Realitäten in der BAR KB 131.2 fest.
Ladina Purtschert, Leiterin Kundenbegleitung & Cleaning
Jürg Hurni, SEV
Bruno Zeller, transfair
Ralph Kessler, SEV / ZPV