Ausgleich Zeitsaldo

Ausgleich der Zeitsaldi wegen der CORONA-Pandemie: Am 1. Juli 2020 wurden die Sozialpartner über das Vorgehen zum Ausgleich der Corona-bedingten Minus-Saldi durch die SBB informiert. Bei der SBB orientiert sich die Korrektur der Minus-Saldi an den Veränderungen des Fahrplanangebotes - das heisst in der Zeitspanne, in welcher der Fahrplan reduziert wurde. (15. März bis 7. Juni 2020) Für das Betriebspersonal gemäss GAV Anhang 4 - in diese Kategorie gehört auch das Personal der Kundenbegleitung - gilt folgende Regelung: Weist die Mitarbeiterin bzw. der Mitarbeiter am 7. Juni 2020 auf dem Jahresarbeitszeit-Konto (JAZ +/- bzw. Gleitzeit) einen Minus-Saldo aus, so wird das Konto auf diesen Zeitpunkt hin (07. Juni 2020) auf 0 Stunden bzw. auf den Minus-Saldo mit Stand vom 15. März 2020 berichtigt. Hat sich das Guthaben an Jahresarbeitszeit zwischen dem 15. März 2020 und 7. Juni 2020 positiv verändert oder weist der Mitarbeiter bzw. Mitarbeiterin nach Abbau von Zeitguthaben keinen Minus-Saldo aus, so bleibt das Guthaben am 07. Juni 2020 unverändert. Kolleginnen und Kollegen, welche mit ihren Zeitabrechnungen während dieser Corona-Pandemie nicht einverstanden sind, können sich hierzu direkt beim SEV per Mail melden: Enable JavaScript to view protected content. Der SEV wird diese Fälle in einem Dossier sammeln und mit den SBB entsprechend diskutieren. Ziel ist es, dass gleiche Fälle innerhalb der SBB auch gleich behandelt werden. Weitere Informationen zu diesem Thema auf der Homepage des SEV: www.sev-online.ch