Projekt "Weiterentwicklung CKB"
Geschätzte Kolleginnen und Kollegen,
Mit Schreiben vom 12. September 2025 haben die CKB der SBB die Informationen über die Veränderung der CKB-Rolle erhalten. In diesem Schreiben befinden sich leider auch zwei Falschaussagen der SBB:
Seite 2 – Grafik in der Mitte – 1. Spalte:
Es stimmt nicht, dass zwischen April und August 2025 diesbezügliche Verhandlungen mit den Sozialpartnern erfolgt sind. Die Sozialpartner wurden im Rahmen einer Projektinfo über die Veränderungen in der CKB-Rolle lediglich informiert.
Die diesbezüglichen Unterlagen wurden an der Sitzung des Zentralvorstandes ZPV vom 13. August 2025 besprochen. Es wurde eine schriftliche Stellungnahme zu diesem Projekt verfasst und unsere Bedenken dazu geäussert. Aus unserer Sicht handelt es sich hier um eine reine Sparmassnahme.
Seite 2 – Abschnitt «Informationsgespräch (2) – Zeitraum September bis Dezember 2025:
In diesem Abschnitt wird erwähnt, dass der Transformationsprozess für Mitarbeitende, welche per 01. Januar 2026 58 Jahre und älter sind, freiwillig ist und dass dies ein ausdrücklicher Wunsch der Sozialpartner war.
Diese Aussage ist falsch: im Rahmen der Stellungnahme zur erwähnten Projektinfo haben SEV/ZPV klar gefordert, dass der Transformationsprozess für Mitarbeitende, welche per 01. Januar 2026 55 Jahre und älter sein werden, freiwillig sein soll. Dieses Begehren wurde von den SBB jedoch abgelehnt.
Am 03. September 2025 haben René Zürcher (SEV) und Ralph Kessler (ZPV) die schriftliche Stellungnahme der SBB zu unserer unterzeichneten Resolution, welche der Leiterin KBC am 07. Juli 2025 übereicht wurde, erhalten (siehe auch SEV-Zeitung Nr. 9 vom 11. Juli 2025 Seite 8). Darin werden – wie gewohnt – alle unsere Forderungen von den SBB kategorisch abgelehnt.
Wir haben aktuell keine weiteren Informationen als diejenigen, welche in den erwähnten Dateiablagen (Sharepoint der SBB) vorhanden sind. Die offenen Fragen zu diesem Projekt kann aktuell weder der SEV noch der ZPV beantworten – wir haben mehrmals gegenüber der SBB festgestellt und auch offen dargelegt, dass nicht einmal die SBB selber genau weiss, wie das Projekt im Detail umgesetzt werden soll. Leider wurden wir auch hier von den SBB nicht ernst genommen.
Im Schreiben vom 12. September 2025 ist auf der letzten Seite (Seite 5) ein QR-Code vorhanden, welcher auf die Projektseite Weiterentwicklung CKB verweist. Auf dieser Seite sind Informationen aufgeschaltet. Zudem sind alle Personen, welche in dieses Projekt involviert sind, namentlich aufgeführt – darunter auch diverse Mitarbeitenden aus den Reihen des Zugpersonals sowie ein Vertreter der Personalkommission KB.
Wir bitten euch daher, Personen, welche offene Fragen haben, an ihre Teamleitenden oder an Personen aus diesem Projekt zu verweisen. Wir können aktuell keine Detailfragen beantworten, da wir die Antworten leider bis heute selbst nicht kennen.
René Zürcher (SEV) ist aktuell daran, mit den SBB noch Detailfragen zur Umsetzung zu klären und anschliessend ein entsprechendes Info zu verfassen, welches gegebenenfalls auch in der SEV-Zeitung erscheinen soll.
Die einzige Frage nach dem Verbleib im Priora kann allerdings beantwortet werden. Priora bezieht sich nicht auf Tätigkeiten, sondern auf sogenannte Funktionsketten. Das Zugpersonal befindet sich für Priora in der Funktionskette 4018 Fahrgastbetreuung / Reisebegleitung. Konkret heisst dies, dass nicht die genaue Funktion wie CKB, KB, FQ usw. oder die Funktionsstufe massgebend für Priora ist, sondern das Tätigkeitsfeld innerhalb der erwähnten Funktionskette 4018 Fahrgastbetreuung / Reisebegleitung. Personen, welche also Tätigkeiten innerhalb dieser Funktionskette Fahrgastbetreuung / Reisebegleitung ausführen, verbleiben weiterhin in Priora.
Im Kasten «Arbeitsrechtliche Eckpunkte» auf der letzten Seite des Briefes wird beim zumutbaren Angebot auf den GAV SBB, Anhang 8, Ziffer 7 hingewiesen. Dazu hat der SEV mit der SBB klargestellt, dass im Falle einer Nichteignung oder eines eigenständigen Verzichts das zumutbare Angebot eine Stelle als KB am aktuellen Standort sein wird, und dass die Kriterien nach der erwähnten GAV-Ziffer nicht ausgereizt werden. Die SBB hat dies zugesichert.
Wie im Schreiben der SBB erwähnt, gilt bis zu einem Jahreslohn von CHF 100'000.- die unbeschränkte Lohngarantie gemäss GAV SBB Ziffer 87. Der maximale Jahreslohn im Anforderungsniveau G beträgt aktuell CHF 98'238.- bei 100 % Beschäftigungsgrad. Ob diese Lohngarantien bei betriebsorganisatorischen Veränderungen in einem neuen GAV ab dem Jahr 2029 weitergeführt wird, kann aktuell niemand beantworten.