BAR-Verhandlungen abgeschlossen

Nach zehnmonatigen schwierigen Verhandlungen liegen nun neue bereichsspezifische Arbeitszeitregelungen (BAR) für das Personal der Kundenbegleitung, der Zugführung (Lokpersonal), des Cleanings und des Rangiers bei der Bahnproduktion des Personenverkehrs SBB vor.

Die Verhandlungsgemeinschaft (VG) von SEV, VSLF, KVöV und Transfair und die SBB-Delegation haben am 10. November die letzten noch offenen BAR-Regelungen fertig verhandelt.

Spardruck omnipräsent

Die Sparvorgaben des SBB-Konzerns hatten grossen Einfluss auf die Verhandlungen und verunmöglichten zum Teil Lösungen, die voll und ganz zufriedenstellend gewesen wären. Zu Beginn lehnte die SBB die meisten Forderungen der VG nach spürbaren Verbesserungen für das Personal rundweg ab und griff wichtige Errungenschaften des Personals in den BAR frontal an. Diese Angriffe hat die VG weitgehend abgewehrt und im gegebenen Umfeld das Bestmögliche herausgeholt. Was die neue Einteilungsphilosophie betrifft, ist zu bedenken, dass die SBB diese auch mit den bestehenden Regelungen zumindest teilweise einseitig nach ihren Vorstellungen umsetzen könnte, während das vorliegende Verhandlungsergebnis dafür nun klare Leitplanken vorsieht. Einige Forderungen der VG werden auf einer anderen Stufe weiterverfolgt, da eine Lösung nicht nur im Interesse dieser vier Berufskategorien ist, so zum Beispiel Stilltouren, Arbeitszeitregelungen für temporäres Personal oder Teilzeitmodelle.

Die berufsspezifischen Neuerungen in den vier BAR sind in der Internetversion dieses Artikels unter sev-online.ch aufgeführt. Neu ist vor allem auch die Einteilungsphilosophie, die im Grundsatz in allen vier BAR gleich ist.

Neue Einteilungsphilosophie

Vorgesehen sind drei Einteilungsschritte:

1. Individuelle Jahreseinteilung

Die Mitarbeitenden erhalten ihre persönliche Jahresdiensteinteilung spätestens am 15. November des Vorjahres. In dieser sind wie bisher die 115 arbeitsfreien Tage, die Ferien und sonstige bereits bekannte Abwesenheiten hinterlegt. An den Arbeitstagen sind Schichtlagen (Zeitfenster) mit einer Dauer von maximal 11 Stunden vorgesehen, die aber auch kürzer sein können. (Die einzige Ausnahme soll es für das Kundenbegleitpersonal bei der Begleitung von Fussball-Fan-Transporten und im internationalen Personenverkehr geben.) In diesen Schichtlagen sind Leistungen vermerkt, die als provisorisch gelten und noch geändert werden können. Ausserhalb dieser Zeitfenster darf nichts geplant werden. Die Zeit ausserhalb gilt als garantierte Freizeit, über die der Arbeitgeber nicht verfügen kann.

Eine Rotation, wie es sie bis heute gibt, wird es so nicht mehr geben. Jede Mitarbeiterin und jeder Mitarbeiter erhält eine individuelle Jahresdiensteinteilung, die er/sie durch die Eingabe von Wünschen und Präferenzen im Voraus beeinflussen kann. Als Präferenz kann beispielsweise definiert werden, dass maximal sechs Arbeitstage am Stück oder jeweils mindestens zwei arbeitsfreie Tage nacheinander eingeteilt werden. Diese Präferenzen werden garantiert.

Die Jahreseinteilung wird am 15. November mit den Schichtlagen veröffentlicht und gilt bis zum Fahrplanwechsel im Dezember des folgenden Jahres. Für die Zeit vom Fahrplanwechsel bis zum 1. Januar des übernächsten Jahres werden Arbeitstage und die arbeitsfreien Tage kommuniziert. Zwischen dem 24. und 26. Dezember wird auf Wunsch ein arbeitsfreier Tag garantiert, sofern im Vorjahr an diesen drei Tagen gearbeitet wurde.

2. Rollierende Wocheneinteilung

Die Schichtlagen werden durch geplante Leistungen ersetzt. Dadurch sind der Dienstbeginn und das Dienstende präzise festgelegt und befinden sich innerhalb des Zeitfensters der Jahresdiensteinteilung. Es gibt jedoch noch einen flexiblen Teil vor Dienstbeginn oder nach Dienstende von höchstens 60 Minuten, dieser befindet sich zwingend innerhalb der Schichtlage.

Die rollierende Wocheneinteilung ersetzt die aktuelle Monatseinteilung. Konkret wird jede Woche eine weitere Woche veröffentlicht, sodass die Touren 35 bis 41 Tage im Voraus bekannt sind. Ab dann kann die SBB nur noch über den Flex-Anteil verfügen. Andere Verschiebungen von Dienstbeginn oder Dienstende sind nicht mehr ohne weiteres möglich.

3. Tageseinteilung

Die Tageseinteilung beinhaltet die definitiven Leistungen, und der Flex-Anteil wurde entweder ganz oder teilweise mit Leistungen verplant oder fällt weg. Die Tageseinteilung wird bei Zugführung, Rangier und Cleaning jeweils 72 Stunden im Voraus endgültig publiziert. Beim Kundenbegleitpersonal passiert dies sieben Tage im Voraus, wobei eine Verschiebung von +/-10 Minuten bis drei Tage vorher noch möglich ist.

Weiteres Vorgehen

Nun müssen die BAR-Texte redigiert, übersetzt und von den zuständigen Gremien der Sozialpartner genehmigt werden. Der SEV wird Informationsveranstaltungen vor Ort und online organisieren.

Wenn alle Sozialpartner die BAR gutheissen, können diese – insbesondere die Einteilungsphilosophie – voraussichtlich auf den Fahrplanwechsel im Dezember 2027 in Kraft treten, gleichzeitig mit der Ablösung der heutigen Software für die Produktionsplanung und Einteilung, Sopre, durch IVU.rail. Unter bestimmten Voraussetzungen könnten einige Anpassungen früher in Kraft treten.

Falls einzelne Berufsgruppen bzw. die zuständigen Gremien die neu verhandelten BAR ablehnen, ist es denkbar, dass für einzelne Berufsgruppen die bisherigen BAR weitergelten. Allenfalls würde die SBB dann aber versuchen, die neue Einteilungsphilosophie dort einseitig einzuführen.

SEV-Info vom 19.11.2025 (gekürzt, darin sind die wichtigsten berufsspezifischen Verhandlungsergebnisse aufgeführt)